Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, muss die Arbeitsagentur Reisekosten für Vorstellungsgespräche im EU-Ausland übernehmen. Vor dem hessischen Sozialgericht hatte ein 39-jähriger Arbeitsloser die Übernahme der Reisekosten für ein Jobinterview in Irland verlangt. Das Sozialgericht gab ihm recht, die Arbeitsagentur muss die 200 Euro Reisekosten übernehmen. Grundlage für dieses Urteil ist die “europarechtlich garantierte Freizügigkeit der Arbeitnehmer”.
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