Andere finanziellen Leistungen
Um überhaupt vom Arbeitsamt finanzielle Leistungen zu erhalten, muss man sich persönlich dort arbeitslos melden. Neben Sie zu diesem Termin alle relevanten Unterlagen aus dem Ausland mit. Unerlässlich ist auch die Vorlage eines gültigen Ausweises und die Mitnahme der Meldebescheinigung. Sollten Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, besteht die Möglichkeit andere finanzielle Leistungen zu beantragen. Dies gilt natürlich nur, wenn Sie nicht in der Lage sind für Ihren Lebensunterhalt selber zu sorgen. Zunächst wird geprüft, ob Arbeitslosengeld II gezahlt werden kann. Die Höhe der Leistungen kann nicht pauschalisiert werden und hängt von den einzelnen Lebensumständen ab. Nicht in jeder Stadt wird diese finanzielle Leistung von der Arbeitsagentur gezahlt. Daher kann es vorkommen, dass die ARGE oder die Kommune dafür zuständig ist. Hier erfahren Rückwanderer auch, ob ein Anspruch auf weitere soziale Leistungen besteht.
Leistungsansprüche in Deutschland
Sollten Sie schon im Auswanderungsland (Länder der EU /EWR/Schweiz) Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten haben, so können diese unter Umständen mit nach Deutschland genommen werden. Dazu ist zunächst ein Antrag bei der ausländischen Arbeitsverwaltung nötig. Ferner müssen Sie schon vier Wochen vor der Ausreise Arbeitslosenleistungen erhalten haben und Sie sollten nachweisen, dass zur Zeit kein passendes Jobangebot vorliegt. Zudem ist es wichtig, dass nachgewiesen werden kann, dass eine Arbeitsvermittlung im Ausland in nächster Zeit nicht zu erwarten ist, da zum Beispiel die Lage auf dem Arbeitsmarkt schlecht ist.
Ohne das Formblatt E303 gibt es keinen Leistungsanspruch
Um überhaupt Leistungen mit nach Deutschland zu nehmen benötigen Sie das Formblatt E303. Das ist bei der Arbeitsagentur in Deutschland und im Ausland erhältlich. Das ausgefüllte Blatt muss bei der Arbeitsverwaltung des Auswanderungslandes vorgelegt werden. Das sollte mindestens vier Wochen vorher geschehen, damit eine Auszahlung der Leistungen auch in Deutschland gewährleistet werden kann. Für die Zahlung dieser Leistung besteht eine Frist von drei Monaten. Weitere Informationen hierzu findet man auf dem Infoportal von EURES unter www.eures.europa.eu .
Krankenversicherung
Rückkehrer nach Deutschland verlieren fast automatisch mit der Ummeldung ihren Versicherungsschutz. Damit es zu keinen Versorgungsproblemen kommt, sollte man am besten noch vor der Rückkehr eine deutsche Krankenkasse kontaktieren. Wenden Sie sich an Ihre alte Krankenkasse. Die kennt Sie bestimmt noch von vor der Auswanderung und ist vielleicht noch bestens mit Ihren Bedürfnissen vertraut. Hier erhalten Sie auch Rat zur Pflegeversicherung. Der Antrag auf eine Versicherung muss in jedem Fall neu gestellt werden. Sollten Sie vor Ihrer Auswanderung privat versichert gewesen sein, können Sie nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. In diesem Fall müssen Sie sich wieder bei einer privaten Krankenkasse anmelden.
Rentenversicherung
Wichtig ist auch, dass Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung zurückmelden. Die im Ausland gearbeiteten Zeiten werden meist von der Deutschen Rentenversicherung angerechnet. Hier bestehen jedoch Einschränkungen und es müssen verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Ob und wie viel der Ansprüche berücksichtigt werden können erfahren Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de .
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