Damit eine Auswanderung auch im Alter erfolgreich verläuft, müssen allerdings einige Punkte bedacht werden. Der wichtigste Faktor ist das finanzielle Auskommen, also die stetige Rentenzahlung. Bereits im Vorfeld der Auswanderung sollte daher damit begonnen werden sich über die Feinheiten des deutschen Rentensystems zu informieren. Hier bietet die Deutsche Rentenversicherung, mit ihren örtlichen Beratungsstellen, eine unumgängliche Anlaufstelle (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de).
Die Dauer des Auslandsaufenthaltes wird zur Bemessung der Rentenhöhe und des Rentenanspruch herangezogen. Kritische Grenze sind dabei sechs Monate. Wer länger im Ausland lebt, was bei einer Auswanderung natürlich der Fall ist, verlegt seinen ständigen Wohnsitz in die neue Heimat. Zur genauen Rentenberechnung spielt in diesem Fall das Geburtsdatum, der Zeitpunkt der Auswanderung, das Ziel, die Dauer der Beitragszahlungen und die Höhe der Entgeltpunkte eine Rolle. Doch wie so häufig existieren zahlreiche Sonderregelungen, die eine individuelle Beratung unumgänglich machen. Allgemein gültig ist jedoch, dass nur für in Deutschland erworbene Ansprüche auch eine Rente gezahlt wird.
Eine Auswanderung innerhalb der EU, plus die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (Schweiz, Norwegen, Island etc.), bietet die geringsten Hürden. Durch Europarecht steht jedem Deutschen mit einem europäischen Wohnsitz auch weiterhin die volle Rentenhöhe zur Verfügung. Über die EU-Länder hinaus gilt dies durch entsprechende Abkommen auch unter anderem für die USA, Israel und Australien. Eine Auswanderung in das sogenannte „vertragslose Ausland“ erschwert hingegen die Auszahlung der Rente. Hier greifen die oben geschilderten Bemessungsgrundlagen. Währungsumrechnungen und eine längere Transaktionsdauer sind dann ebenfalls möglich. Währungsunterschiede können sich, in Abhängigkeit von dem Auswanderungsziel, positiv oder negativ auswirken. Die Überweisungs- und Umtauschgebühr geht jedoch immer Zulasten des Empfängers. Nähere Infos zu den beteiligten Ländern sowie zu den Formalitäten erhält man ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung. Damit die Rente aber überhaupt fließt, ist es nötig der Rentenversicherung in einem formlosen Antrag die neue Kontoverbindung mitzuteilen.
Im neuen Heimatland stehen die Krankenversorgung und die steuerlichen Bestimmungen in enger Beziehung zur Rente. Der Anspruch auf Krankenversicherung in einer gesetzlichen, deutschen Krankenkasse erlischt bei einer dauerhaften Auswanderung. Gerade die Gesundheitsversorgung ist jedoch für ältere Menschen essentiell und sollte daher besonders in die Überlegungen mit einfließen. Reicht die Rente auch, wenn teure private Krankenversicherungen oder gar Zusatzversicherungen abgeschlossen werden müssen? Kommt der Wunsch nach einer Rückkehr in die Bundesrepublik auf, kann sich aufgrund der Altersregelung eine erneute gesetzliche Krankenversicherung als schwierig erweisen. Auch dies ist bei den Planungen mit einzubeziehen.
Wer neben seiner staatlichen Rente auch Privat vorgesorgt hat unterliegt Einschränkungen. Im Falle der Riester-Rente sind bei einer Auswanderung die Gesamtheit der erhaltenen Zulagen und Steuer- vergünstigungen zurückzahlen. Die EU prüft jedoch derzeitig diesen Zugriff des deutschen Fiskus. Bei einer Auswanderung ins bereits angesprochene „vertragslose Ausland“ dürfte jedoch auch eine EU-Entscheidung nichts an der Praxis ändern. Auch diese Konzessionen sollten daher mit eingeplant werden, damit einem ruhigen Lebensabend nichts mehr im Wege steht.
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Hallo,
hm.. Hatte ich Dir nicht schon mal einen Kommentar geschrieben? Ich habe vor einem Monat ein Video-Interview mit der Deutschen Rentenversicherung zum Thema “auswandern & Rente” gefilmt:
http://www.auswandern.de/interview/auswandern-rente/
In dem Interview räumt Stefan Blaatz (Presse Referent der Deutschen Rentenversicherung) mit zahlreichen Mythen und Irrtümern rund um das Thema auf und gibt verlässliche Auskunft.
Über einen Link von Deiner Website würde ich mich freuen.
Christoph
Gerade bei der Krankenversicherung für Auswanderer oder Residenten wird es für Rentner wirklich kompliziert. Da das Aufnahmealter bei den Regelangeboten üblicherweise mit dem 65. Lebensjahr endet, sieht es für Ältere dann recht düster aus. Bei vielen Versicherungen steigt ab 65 auch noch der Beitrag. Teilweise um 50% oder mehr. Hier sollte man sich genauestens erkundigen, bevor man einen Vertrag abschließt.